Ihre Akademie für eine professionelle Kfz-SV-Ausbildung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstalter ist die Kfz-Sachverständigen Akademie, Krefeld.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer gemeinsam dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag sowie für die Umbuchung gebühren. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den/die dreifache(n) Teilnahmepreis/Rechnungssumme beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für das wissenschaftliche Programm zeichnet der Veranstalter verantwortlich.
Die Teilnahmegebühren werden von Geschäftsführer Frau Elif Tas im Namen und für Rechnung des Veranstalters treuhänderisch vereinnahmt. Buchungsgrundlage sind die vorstehend abgedruckten allgemeinen Bedingungen.
Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden
a)Rücktritt
Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der Kfz Sachverständigen Akademie mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kfz Sachverständigen Akademie. Bei fristgerechtem Rücktritt mit mehr als 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 30 Prozent des Seminarpreises fällig. Bei schriftlicher Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % des Teilnehmerentgeltes an. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen, wird grundsätzlich das volle Entgelt fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes / der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Prüfung und Bestätigung durch die Kfz Sachverständigen Akademie möglich.
Dem Seminarteilnehmer bleibt vorbehalten den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen
c) Sonderrücktrittsrecht/Kündigung aus wichtigem Grund
a) Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten / kündigen. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts / Kündigung aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei.
b) Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag / Antritt einer neuen Arbeitsstelle wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei.
c) Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartet schwere Erkrankung (Ärztliche Bescheinigung), schweren Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmer vertreten muss sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen.
d) Der Rücktritt I Die Kündigung muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber der Kfz Sachverständigen Akademie erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei der Kfz Sachverständigen Akademie.
e) Das Recht zum Rücktritt / Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
f) Der Teilnehmer ist verpflichtet, – wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung nachzuweisen, – gewünschte zusätzliche Auskünfte. Und Nachweise zu erbringen, – gegebenenfalls auf Verlangen der Arzt von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den Rücktritts- / Kündigungsgrund zu entbinden. Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang des schriftlichen Rücktritts / Kündigung beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Absage, Ausfall und Verlegung von oder bei Aufnehmen einer Neuen Arbeitsstelle..
g) Die Kfz Sachverständigen Akademie ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der Kfz Sachverständigen Akademie zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Der Unterricht findet in der Regel in den von der Kfz Sachverständigen Akademie ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt
Lehrveranstaltungen
Die Kfz Sachverständigen Akademie ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der Kfz Sachverständigen Akademie zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Der Unterricht findet in der Regel in den von der Kfz Sachverständigen Akademie ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt.
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